ÄSTHETISCHE CHIRURGIE KÖRPER IN KASSEL
Hinweis zur Folgekostenregelung nach ästhetischen Operationen
Wir empfehlen unseren Patienten vor einer ästhetisch motivierten Operation eine Folgekostenversicherung abzuschließen. Diese sichert Sie für den Fall ab, dass sich während oder nach dem Eingriff Komplikationen ergeben, die einer medizinischen Versorgung bedürfen. Denn nach aktueller Gesetzeslage dürfen die Krankenkassen Sie an den entstehenden Kosten für die Nachbehandlung beteiligen (§52 Sozialgesetzbuch). Gerne beraten wir Sie in unserer Praxis ausführlich zu dieser Thematik.
Hinweis in eigener Sache
Seit dem 01.04.2006 ist es uns aufgrund einer Änderung des Heilmittelwerbegesetzes leider nicht mehr gestattet, Ihnen Vorher-Nachher-Bilder von Operationen beispielhaft auf unserer Website zu präsentieren. Selbstverständlich stellen wir Ihnen aber im Rahmen einer persönlichen Vorstellung auch freigegebene Patientenbeispiele dar.